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   LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17   

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https://dejure.org/2017,62054
LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17 (https://dejure.org/2017,62054)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2017 - L 2 AL 42/17 (https://dejure.org/2017,62054)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - L 2 AL 42/17 (https://dejure.org/2017,62054)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 6/16 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Die Entscheidung der Agentur für Arbeit über den Antrag des privaten Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der Vergütung erfüllt diese Voraussetzungen (BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R, juris; LSG Hamburg, Urteile vom 8. Februar 2017 - L 2 AL 61/16 und L 2 AL 58/16, juris, mwN).

    Das BSG hat vielmehr in einer Entscheidung vom 9. Juni 2017 (Az: B 11 AL 6/16 R) ausgeführt, dass Voraussetzung eines Zahlungsanspruches eines privaten Vermittlers auch nach § 45 SGB III - entsprechend der Vorgängerregelung in § 421g SGB III - sei, dass innerhalb der Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfolge.

    Ebenso wie bei der in der Vorgängervorschrift des § 421g Abs. 2 und 3 SGB III (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) geregelten Vergütung handelt es sich bei der Vermittlungsvergütung neuen Rechts um eine solche aus wirtschaftlicher Betätigung und nicht um eine Sozialleistung im Sinne von § 11 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I), so dass der private Arbeitsvermittler nicht schutzbedürftig und weiterhin nicht kostenprivilegiert im Sinne von § 183 SGG ist (BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R, juris; LSG Hamburg, a.a.O.).

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Abweichungen hiervon hält das BSG aus Vertrauensschutzgründen dann für denkbar, wenn der Vermittlungsgutschein abweichend auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder auf die Einstellungszusage abstellt (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O.).

    Wie in der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - angedeutet, steht es der Agentur für Arbeit frei, in dem AVGS selbst zu bestimmen, was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist (vgl. auch LSG Hamburg, a.a.O., vgl.LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 31 AS 1974/15, juris; Bieback, a.a.O. Rn. 386).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Denkbar wäre auch ein Verständnis dahingehend, dass die innerhalb der Gültigkeitsdauer des AVGS zu erfolgende Arbeitsvermittlung begrifflich deckungsgleich mit dem Vermittlungsbegriff des BGB ist, wofür auch die Regelung in § 296 Abs. 2 Satz 1 SGB III spricht, der die Verpflichtung des Arbeitsuchenden zur Zahlung der Vergütung nur für den Fall bestimmt, dass infolge der Vermittlung des Vermittlers der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist (zur Zugrundelegung des maklerrechtlichen Vermittlungsbegriff des § 625 BGB anstelle des arbeitsförderungsrechtlichen des § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB III s.a. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 846/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vergütung eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Tatsächlich ist es jedoch so, dass dem Arbeitsvermittler auch nach der Neuregelung ein vom Arbeitsuchenden, dem wegen des Stundungsgebots nach § 296 Abs. 4 Satz 2 SGB III ein Freistellungsanspruch gegen die Agentur für Arbeit zusteht (Bieback in Gagel, SGB II/SGB 111, 62. Ergänzungslieferung Juni 2016 § 45 SGB III Rn. 126, 342), abgeleiteter unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch gegen die Arbeitsverwaltung zusteht, wie es das BSG zur alten Rechtslage in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (LSG Hamburg, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016 - L 32 AS 846/15, NZS 2016, 633; Sächsisches LSG, Beschluss vom 4. Mai 2016 - L3 AL 123/14, juris; jeweils m.w.N.).

    Mangels anderweitiger Hinweise in der Gesetzesbegründung kann nicht angenommen werden, dass die Rechtslage der Arbeitsvermittler gegenüber der vor dem 1. April 2012 geltenden verschlechtert werden sollte, und im Lichte der rechtsstaatlichen Rechtsschutzgarantie erscheint es geboten, den Arbeitsvermittler mit prozessualen oder materiellen Rechten so auszustatten, dass ihm die Erlangung seines Honorars ermöglicht wird, so dass von einem durch §§ 45 Abs. 6, 83 Abs. 2 SGB III begründeten eigenen Zahlungsanspruch des Arbeitsvermittlers auszugehen ist (LSG Hamburg, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016 - L 32 AS 846/15, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 93/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - fehlende

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Das BSG hat zur Vorgängervorschrift in § 421g SGB III bereits entschieden, dass entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R, juris; vgl. aus neuerer Zeit auch BSG, Beschluss vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B, juris, Rn. 10).

    Der vom BSG zuletzt in der Entscheidung vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - betonte Umstand, dass ein Anspruch auf die Vergütung erst entsteht, wenn die innerhalb des Gültigkeitszeitraums des AVGS erfolgte Vermittlung in die Aufnahme und Aufrechterhaltung der Beschäftigung für einen Mindestzeitraum mündet, bedeutet dem dortigen Wortlaut nach nicht zwingend, dass auch die Aufnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen muss.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 1974/15

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVSG) - erfolgreiche Vermittlung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Wie in der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - angedeutet, steht es der Agentur für Arbeit frei, in dem AVGS selbst zu bestimmen, was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist (vgl. auch LSG Hamburg, a.a.O., vgl.LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 31 AS 1974/15, juris; Bieback, a.a.O. Rn. 386).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Das BSG hat bereits zur Vorgängervorschrift in § 421g Abs. 2 und 3 SGB III (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) entschieden, dass die Forderung des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Agentur für Arbeit ein originärer Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur ist (BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R, SozR 4-4300 § 421g Nr. 1).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Diese Wirkung kam dem Schreiben der Beklagten vom 15. September 2015 vom objektiven Empfängerhorizont aus betrachtet vor allem deswegen zu, weil auch eine "wortlose Begleichung" der Forderung nicht allein einen Vollzug des Gutscheins dargestellt hätte, sondern Ergebnis einer Prüfung gewesen wäre, in deren Rahmen es neben einem wirksam erteilten Gutschein (zu dessen Verwaltungsaktqualität BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R, BSGE 115, 185) auch andere Voraussetzungen maßgeblich waren, die naturgemäß erst nach Erteilung des Gutscheins geprüft werden können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 25 AS 1835/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Auch nach neuem Recht liegt demnach eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung, von der § 45 Abs. 6 Satz 3 SGB III den Vergütungsanspruch abhängig macht, dann vor, wenn die Aufnahme der Beschäftigung innerhalb der Gültigkeitsdauer des AVGS erfolgt (LSG Hamburg, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14, juris; Rademacker in Hauck/Noftz, SGB, § 45 SGB III, Rn. 160 und 113; Herbst in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB III, 1. Aufl. 2014 § 45 (1. Überarbeitung), zumindest ähnlich Hassel in Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 45 Rn. 35).
  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 58/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 AL 42/17
    Die Entscheidung der Agentur für Arbeit über den Antrag des privaten Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der Vergütung erfüllt diese Voraussetzungen (BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R, juris; LSG Hamburg, Urteile vom 8. Februar 2017 - L 2 AL 61/16 und L 2 AL 58/16, juris, mwN).
  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 61/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AL 15/22

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Von einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang kann nach einem solchen Zeitablauf keine Rede mehr sein (vgl. LSG Hamburg, a.a.O.; vgl. auch LSG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2017 - L 2 AL 42/17 - juris Rn. 34: unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang nach sechs Tagen verneint).
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